Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen

1. Geltungsbereich

Sofern nicht anders vereinbart, gelten für alle Aufträge zwischen Viola Mrusek (nachfolgend Auftragnehmer) und ihren Auftraggebern die nachfolgenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann für den Auftragnehmer verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Auftragserteilung

Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch schriftliche Auftragserteilung zustande. Als schriftliche Form gelten auch Fax oder E-Mail, sofern deren Empfang bestätigt wird. Der Auftragnehmer ist in der Annahme des Auftrages frei. Die Auftragsannahme ist dem Auftraggeber innerhalb der von diesem benannten Frist bzw., sofern keine Frist benannt wird, innerhalb von 24 Stunden ab Auftragserhalt zu erklären. Die kostenlose Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber ist bis Bearbeitungsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung sind dem Auftragnehmer die entstandenen Auslagen sowie die bis dahin aufgewendete Arbeitszeit zu vergüten.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unaufgefordert und rechtzeitig sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die dieser zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages benötigt. Dazu gehört auch die Benennung eines Ansprechpartners. Ist die Übersetzung zur Veröffentlichung bestimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Übersetzer einen Korrekturabzug zur Prüfung zuzusenden. Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben.

4. Lieferbedingungen

Lieferform

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die vollständige Übersetzung des Ausgangstextes in höchstmöglicher Qualität. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Sofern keine besondere Ausführungsform vereinbart wurde, werden Übersetzungen in elektronischer Form oder als Ausdruck in einfacher Ausfertigung geliefert. Für zusätzliche Ausfertigungen oder Sonderwünsche werden entstandene Materialkosten und sonstige Zusatzkosten (Datenträger, gebundene Exemplare, Portokosten, Kurier u. ä.) gesondert in Rechnung gestellt.

Lieferfristen

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer für die Ausführung des Auftrages eine dem Lieferumfang angemessene Frist zu gewähren. Bei Postversand sind 2 bis 3 Werktage für den Postweg einzurechnen. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Stellt der Auftragnehmer fest, dass er ausnahmsweise einen vereinbarten Liefertermin aus wichtigem Grund nicht einhalten kann, hat er den Auftraggeber vor Ablauf der Lieferfrist und unter Angabe der Gründe zu informieren und den neuen voraussichtlichen Liefertermin anzugeben. Ein geringer, begründeter Terminverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der beauftragten angefertigten Übersetzung verpflichtet.

5. Zahlungsbedingungen

Preise und Abrechnungsmodalitäten für Übersetzungs-, Dolmetsch-, Lektorats- und Texterfassungsleistungen sind bei Auftragserteilung zu vereinbaren. Übersetzungen werden nach vereinbarter Abrechnungseinheit (Zeile, Seite, Wortpreis, Arbeitsstunde) berechnet, Dolmetschleistungen nach Stunden- oder Tagessätzen. Reisekosten (Zeitaufwand und Fahrtkosten) sind zusätzlich zu erstatten.

Alle Preise werden als Nettopreise angegeben. Die jeweils gültige Umsatzsteuer ist zusätzlich in Rechnung zu stellen und gesondert aufzuführen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die geleistete Arbeit den auf der Rechnung aufgeführten Endbetrag einschließlich der damit verbundenen Auslagen in voller Höhe zu bezahlen. Die Vergütung ist sofort fällig. In begründeten Fällen kann der Auftragnehmer die Übergabe seiner Leistung von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen. Wurde vor Auftragsausführung keine Honorarhöhe vereinbart, ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Als üblich und angemessen gelten dabei mindestens die im Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz JVEG aufgeführten Sätze.

Bei Langzeitaufträgen kann eine monatliche Teillieferung und entsprechende Abschlagszahlung vereinbart werden.

Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung, sondern sind gesondert geltend zu machen. Bei Überschreiten des in der Rechnung angegebenen Zahlungszieles ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Rechnung zu stellen.

6. Reklamationen

Mängel in Übersetzungen hat der Auftraggeber sofort nach Kenntnisnahme unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend zu machen. Dabei gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Dem Auftragnehmer ist die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung nachweislich durch den Übersetzer verursachter Mängel innerhalb einer angemessenen Frist.

Stilistische Verbesserungen und Anpassungen verwendeter Begriffe an branchen- oder hausinterne Terminologie gelten nicht als Übersetzungsmängel, es sei denn, der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer vor Anfertigung der Übersetzung ein Verzeichnis der zu verwendenden firmeninternen Terminologie zur Verfügung gestellt.

Auf Verlangen des Auftragnehmers sind bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen alle Unterlagen (Ausgangstext, zur Verfügung gestellte Hilfsunterlagen sowie unveränderte Fassung der Übersetzung) einem unabhängigen Gutachter zur Prüfung zu überlassen. Die Kosten dieser Sachverständigenprüfung trägt die Partei, zu deren Ungunsten das Urteil ausfällt. Wird ein Mitverschulden der anderen Partei festgestellt, sind die Kosten hälftig unter den Parteien aufzuteilen.

7. Haftungsausschlüsse

Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten ein.

Für Lieferverzögerungen wegen besonderer Umstände, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen (Postweg, höhere Gewalt) kann keine Haftung übernommen werden. Wird eine Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten oder aus der Art des Auftrages klar ersichtlichen Zweck verwendet oder werden ohne Einverständnis des Auftragnehmers Änderungen an der Übersetzung vorgenommen, erlischt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz.

Für die Richtigkeit der Übersetzung schlecht lesbarer oder missverständlich formulierter Vorlagen sowie Übertragungsfehler bei Faxsendungen wird keine Haftung übernommen. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für die Akzeptanz des Bestätigungsvermerkes und Übersetzerstempels vor Behörden außerhalb des Gerichtsbezirkes, für den der Übersetzer bestellt ist.

8. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Insbesondere die beabsichtigte Verbreitung der Übersetzung (Druck, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte) ist in diesem Fall ausdrücklich untersagt.

Die Übersetzung darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Jede andere Verwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Übersetzers. Der Übersetzer ist berechtigt, eine bezahlte Übersetzung für interne Zwecke (Terminologiearbeit) zu verwenden. Jede Weitergabe oder sonstige Verwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Auftraggebers.

9. Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

10. Höhere Gewalt

Der Eintritt höherer Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag, wobei dem Auftragnehmer in jedem Fall die bis zu diesem Zeitpunkt bereits getätigten Aufwendungen und Leistungen zu vergüten sind.

11. Anwendbares Recht
Für jeden Auftrag und die sich aus diesem ergebenden Ansprüche gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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